Ihr Gebäude ist bei uns in guten Händen!

Das sieht der Eigentümer:

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben u. Aushänge
  • Mitarbeiter bei Anwesendheit in der Wohnanlage
  • Individuelle Leistungen wie Beratung / Information
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
  • Beauftragung von Architekten-, Bauleitern und ggfs. Rechtsanwälten

Einen etwas tieferen Einblick in die
Verwalterleistung erhalten Verwaltungsbeiräte:

  • Veranlassen von Instandsetzungsmaßnahmen
  • Preisanfragen
  • Ausschreibungen
  • Erstellen von Preisspiegeln
  • Beratung
  • Auftrags-
    vergabe
  • Rechnungskontrolle
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
  • Ortstermine
  • Beiratsgespräche
  • Korrespondenz und Verträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei
    Zahlungsverzug von Hausgeld

Diese Leistungen sieht der Eigentümer NICHT:

Kaufmännische Leistungen:

  • Verbuchungen sämtlicher Geldein- und ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, ggfs. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Korrespondenz und Besprechnungen mit Anwälten-, Bauleitern- und Architekten, ggfs. Ortsbesichtigungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
  • Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
  • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.
  • Vor- und Nachbereitung von Prüfungen des Finanzamtes und der LVA als Sozialversicherungsprüfer

Technische Leistungen:

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen. Gewährleistungsansprüchen)
  • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
  • Beschaffen ölfentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne)
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung)
  • Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug-, Öltank, Tiefgaragen-lüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung
  • Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von z.B. DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen-verordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen

Allgemeine Verwaltung:

  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern und Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern und Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
  • Terminabstimmung- und Saalbestellung
  • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbliche. Nutzung)
  • Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
  • Kennen und Beachten von Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG), Handelsgesetzbuch (HGB), Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgeselz, Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG), Konkursordnung, Insolvenzrecht, Nachbarschaftsrecht
  • Einsicht in notarielle Urkunden (Teilungserklärung, Kaufverträge und Grunddienstbarkeiten)
  • Einsichtnahme in Grundbuch zur Klärung von Eigentumsverhältnissen
Gebäudeverwaltung LuppertRöntgenstraße 5 | 76870 KandelTelefon: 0 72 75 / 9 40 20 | Telefax: 0 72 75 / 80 37 94
 

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